Nun ist es offiziell: “Die Regelung zum B2-Nachweis in der neuen PO wird wegen rechtlicher Bedenken nicht angewandt.”
Die neue Regelung, nach der die Vorlage des B2-Nachweises (gebührenpflichtig) in das Modul M8 integriert werden sollte, wurde über den Sommer durchgedrückt und stand schon kurz vor der Verabschiedung. Der StugA meldete Bedenken an und beantragte eine Prüfung durch die Rechtsstelle. Trotz auffällig selbstsicherer Haltung auf Instituts-Seite wurde kurz darauf klar: In dieser Form ist der B2-Nachweis nicht rechtens!
Der Bachelor-Prüfungsausschuss hat nun die Regelung zunächst ausgesetzt, was im Klartext heißt: Keine_r von uns muss nun den Nachweis einreichen, um seinen_ihren Bachelor zu bekommen! Dies sollte auch so bleiben. Was das für die CP-Anrechnung in M8 und M7 bedeutet, könnt ihr unten im Auszug aus Frau Da Rochas Infomail lesen.
Da das auf Dauer aber nicht so bleiben kann, muss nun eine Alternative gefunden werden. Die Motivation im Institut ist dabei augenscheinlich sehr gering, weshalb sich der StugA entschlossen hat, einen Arbeitskreis zu bilden, der den verantwortlichen Personen einen Entwurf vorlegen möchte, wie der B2-Nachweis für die zukünftigen Studiengänge geregelt werden soll. Wer Interesse an der Mitarbeit hat, ist gerne gesehen und kann sich über den StugA-Verteiler bei uns melden: <stugapol@uni-bremen.de>
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Auszug aus der Infomail von Frau Da Rocha:
– INFORMATION ZUR NEUEN PRÜFUNGSORDNUNG AB WS 12/13: 1) Die Regelung zum B2-Nachweis in der neuen PO wird wegen rechtlicher Bedenken nicht angewandt. Die neue (geänderte) PO wird umgesetzt mit Ausnahme der Bestimmung, dass zum Bestehen von Pol-M8 die Vorlage des B2-Nachweises gehört. Wenn die Studierenden die Prüfungsleistung erbracht haben, werden ihnen die 9 CP gutgeschrieben, so als hätten sie auch den Nachweis bereits präsentiert. 2) ‘Altfällen’, die das Modul Pol-M8 in der alten Fassung bereits besucht haben, wird es als äquivalent mit Pol-M8 (neu) anerkannt, unabhängig davon, ob sie einen B2-Nachweis vorgelegt haben, wobei sie, wie in der Änderungsordnung vorgesehen, weiterhin nur 6 CP dafür bekommen. 3) D. H. FÜR ALLE BA-POLITIK-STUDIERENDEN ENTFÄLLT BIS AUF WEITERES DIE NACHWEISPFLICHT FÜR ENGLISCH AUF B 2-NIVEAU! Der Erwerb des B 2-Nachweises ist in Hinblick auf den Übergang zu Masterprogrammen an der Uni Bremen dennoch dringend zu empfehlen.
4) Die neue PO wird in allen anderen Teilen umgesetzt. Das gilt insbesondere für Pol-M7 (bzw. Pol-M7a). Dieses jeweils im Sommersemester angebotene Modul zu Politik, Recht und Wirtschaft besteht nach neuer Prüfungsordnung aus zwei Teilprüfungen. Da die neue PO noch nicht auf PABO übertragen ist, erfolgt die Anmeldung zu Prüfungen in diesem Semester noch auf der Basis der alten Ordnung bzw. ihrer Modellierung in PABO. Das bedeutet, dass man sich im Fall von Pol-M7 nicht für (bis zu) zwei Teilprüfungen anmeldet, sondern nur – wie bisher – zu einer formal einheitlichen Modulprüfung. Die Prüfung wird jedoch – auch bereits der anstehende Versuch im Dezember – in der neuen Form durchgeführt. VF, HF- und NF-Studierende absolvieren eine KPL und eine MPL und entscheiden bei Antritt der Klausur, in welchem Gebiet sie die KPL und in welchem sie die MPL ablegen. PF-, KF-, LA- und NF-Studierende erbringen in beiden Gebieten jeweils eine KPL. Ausnahme: PF- und LA- Studierende, die im WS 11/12 ber
eits Pol-M 8 mit 6 CP absolviert haben, absolvieren in Pol-M 7 eine MPL und eine KPL.