Die Gremien des Fachbereichs

Allgemeines

Die Universität Bremen ist eine sich selbst verwaltende Institution. Es gibt eine große Anzahl von Gremien, die über die Verteilung von Haushaltsgeldern, Lehraufträgen, Forschungsvorhaben, Berufung von neuen Professor*innen, etc. entscheiden.
In den Anfangstagen dieser (Reform-) Uni gab es eine Drittelparität. Jede Statusgruppe (Professor*innen, andere Mitarbeiter*innen, Studierende) hatte die gleichen Stimmenanteile in den Gremien. Einige Professor*innen fühlten sich durch diese Regelung in ihrer Freiheit der Lehre und Forschung (Grundgesetz) erheblich eingeschränkt. Es kam zur Klage vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Ergebnis, dass sich die Uni Bremen Ende der 70er Jahre von der Drittelparität verabschieden musste.
Die Mitarbeit in den Gremien lohnt sich aber trotzdem. Zwar ist der Einfluss geringer, aber es sind immer wieder auch Erfolge studentischer Vertreter*innen zu verbuchen. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben ist eine wichtige Kontrollfunktion im Interesse der Studierenden.
Im Folgenden findet Ihr eine Auflistung der wichtigsten Gremien (absteigend im Rang der Unistruktur) für den Studiengang Politikwissenschaft.

Berufungskommission (BK)

Wenn eine Professor*innenstelle zu besetzen ist, wird diese zunächst öffentlich ausgeschrieben. Die BK wählt aus den Bewerbungen einige Kandidat*innen aus, die dann eingeladen werden. Sie müssen einen Vortrag halten und sich einem Gespräch mit den Kommissionsmitgliedern stellen. Aufgrund dieser Informationen und Eindrücke wird eine Berufungsliste erstellt. Die studentischen Vertreter*innen sind hauptsächlich für die pädagogische und didaktische Beurteilung zuständig. Die BK setzt sich aus fünf Professor*innen, zwei akademischen Mitarbeiter*innen und zwei Studierenden zusammen. Die Frauenbeauftragte des Fachbereichs hat ein Vetorecht.

Bachelorprüfungsauschuss (BPA)

Im BPA wird hauptsächlich über Prüfungen gesprochen und diese werden formal abgesegnet. Zudem wird über individuelle Anträge von Studierenden entschieden, die Scheine an anderen Universitäten im In- oder Ausland gemacht haben. Der BPA ist außerdem zuständig für Einzelanträge von Studierenden, die Prüfungen in anderen Studiengängen abgelegt haben. Auch im BPA sitzen zwei studentische Vertreter*innen.

Fachbereichsrat (FBR)

Der FBR setzt sich aus Vertreter*innen der einzelnen Studiengänge (Soziologie, Politikwissenschaft, Geschichte und Geographie) zusammen.
Hier werden alle Anträge und Beschlüsse aus den einzelnen Studiengangskommissionen erneut abgesegnet. Der Fachbereichsrat entscheidet u.a. wie viel Geld, Lehrmittel, Sachmittel, etc. den jeweiligen Studiengängen zugebilligt wird.
Im FBR sitzen zwei studentische Vertreter*innen.

Institutsrat (IR)

Der Institutsrat setzt sich zusammen aus den Professor*innen und Hochschuldozent*innen des Studiengangs Politikwissenschaft, drei Vertreter*innen der akademischen Mitarbeiter*innen und zwei Studierenden. Getagt wird mindestens einmal im Semester, aber in aller Regel häufiger. Die Aufgaben des Institutsrats sind neben der Wahl des Institutsdirektoriums Angelegenheiten, die eine Änderung der Geschäftsordnung betreffen (Beratung und Beschluss), ebenso Beratung und Beschlussfassung über den jährlichen Rechenschaftsbericht des Direktoriums und die Beratung über Strukturentscheidungen in Forschung und Lehre. Zudem hat der IR die Möglichkeit, mit der Mehrheit seiner Mitglieder das Direktorium abzuwählen.

Studienkommission (StuKo)

Hier werden die Belange des Studiengangs geklärt. Sie ist das wichtigste Gremium für den Studiengang Politik. Drei studentische Vertreter*innen werden hierfür gewählt. Zudem besteht die StuKo noch aus zwei Professor*innen und einer*einem Wissenschaftlichen Mittarbeiter*in (WiMi).

Themenbereiche und Aufgabenschwerpunkte sind

  • Ermittlung des Lehrbedarfs auf Grundlage der Studien- und Prüfungsordnungen,
  • Planung des mittelfristigen Lehrangebots,
  • Mitwirkung bei der Erstellung des Lehrberichts und der Lehrevaluation,
  • Beratung des FBR in Angelegenheiten der Prüfungs- und Studienordnungen.